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   BVerwG, 10.05.1988 - 2 WDB 6.87   

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https://dejure.org/1988,3853
BVerwG, 10.05.1988 - 2 WDB 6.87 (https://dejure.org/1988,3853)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1988 - 2 WDB 6.87 (https://dejure.org/1988,3853)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - 2 WDB 6.87 (https://dejure.org/1988,3853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausführung eines Befehls - Leistungsfähigkeit - Bereitschaft zur Dienstleistung - Pflicht zum treuen Dienen - Kameradschaftspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 18
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1988 - 2 WDB 6.87
    Die darüber hinaus erforderliche Zeit für Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Entwerfen von Prüfungsaufgaben und für die Betreuung der Schüler kann nur grob pauschalierend geschätzt werden (vgl. BVerwG DVBl 1983, 502, 503) [BVerwG 28.10.1982 - 2 C 88/81].
  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 40.77
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1988 - 2 WDB 6.87
    Das war nicht nach den Vorstellungen des Beschwerdeführers zu beurteilen, sondern in erster Linie nach der von ihm nach dem objektiven Inhalt des Befehls geforderten Arbeitsleistung (vgl. BVerwGE 59, 142, 147) [BVerwG 29.11.1979 - 2 C 40/77].
  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86

    Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1988 - 2 WDB 6.87
    Der Senat hat darüber nach § 38 Nr. 6 Satz 2 i.V.m. Nr. 3 Satz 2 WDO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16. Juli 1986 - 2 WDB 5/86 - und vom 6. März 1987 - 2 WDB 11/86).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 WD 53.85

    Voraussetzungen der Beschwerdeunterdrückung im Wehrstrafrecht - Unberechtigte

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1988 - 2 WDB 6.87
    Die allein in Frage stehende Pflicht zur Kameradschaft (§ 12 Satz 1 SG) wäre nur dann verletzt worden, wenn der Beschwerdeführer damit Hauptmann F. eines Fehl Verhaltens bezichtigt hätte (BVerwG Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 WD 53/85 - BVerwG Beschluß vom 14. November 1984 - 2 WDB 11/84).
  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WDB 5.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1988 - 2 WDB 6.87
    Der Senat hat darüber nach § 38 Nr. 6 Satz 2 i.V.m. Nr. 3 Satz 2 WDO zu entscheiden (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 16. Juli 1986 - 2 WDB 5/86 - und vom 6. März 1987 - 2 WDB 11/86).
  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Allerdings ist ein Soldat auch nur zur Dienstleistung bis an die Grenze seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit verpflichtet (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 Leitsatz 2).

    Zwar muss ein Soldat, der erkennt, dass er einen Befehl nicht ausführen kann, dies seinem Vorgesetzten unverzüglich melden, es sei denn, die Sachlage ist diesem bekannt (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 Leitsatz 3).

    Nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" ist daher davon auszugehen, dass dem früheren Soldaten eine fristgerechte Auftragserledigung nicht möglich war und dass ihm wegen seines Unvermögens die Nichterfüllung des Auftrages nicht als pflichtwidrig vorwerfbar war (BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 Leitsatz 2).

    Insbesondere war die fristgerechte Erledigung des Befehls dem früheren Soldaten nicht unmöglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1988 - 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 Leitsatz 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2002 - DL 17 S 1/02

    Gesunderhaltungspflicht; Gehorsamspflicht - Verweigerung ärztlicher Untersuchung,

    Er muss vielmehr diesen Umstand unverzüglich seinen Vorgesetzten melden, um sie in die Lage zu versetzen, das Ziel der Weisung - wenn möglich - auf andere Weise zu erreichen (vgl. BVerwGE 86, 18, 22).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 C 41.10

    Berufssoldat; Dienstzeit; Dienstzeitausgleich; Freistellung vom Dienst;

    Der Soldat bleibt jedoch nach § 7 SG zur ständigen Einsatzbereitschaft verpflichtet und muss auf Verlangen seines Vorgesetzten jederzeit wieder Dienst leisten (Urteile vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - BVerwGE 60, 118 = Buchholz 235 § 9 Nr. 2 und vom 5. November 1998 a.a.O. S. 2 f. und Beschluss vom 10. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 ; vgl. Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften, BTDrucks 11/2383, S. 5 zu Art. 1 Nr. 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 8 A 10264/21

    Notwendigkeit der Fristsetzung bei der Zwangsmittelandrohung, nicht bei der

    Der vom Verwaltungsgericht für seine Auffassung zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1988 (- 2 WDB 6, 87 -, BeckRS 1988, 31326793), betrifft einen anderen Sachverhalt (soldatenrechtliches Disziplinarverfahren zur Frage, ob die Erfüllung eines Befehls innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit objektiv möglich war).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 C 44.10

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Dienstzeitausgleich in Form der Freistellung

    Der Soldat bleibt jedoch nach § 7 SG zur ständigen Einsatzbereitschaft verpflichtet und muss auf Verlangen seines Vorgesetzten jederzeit wieder Dienst leisten (Urteile vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - BVerwGE 60, 118 = Buchholz 235 § 9 Nr. 2 und vom 5. November 1998 a.a.O. S. 2 f. und Beschluss vom 10. Mai 1988 - BVerwG 2 WDB 6, 87 - BVerwGE 86, 18 ; vgl. Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften, BTDrucks 11/2383, S. 5 zu Art. 1 Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2002 - D 17 S 1/02

    Disziplinarische Beurteilung im Fall eines Beamten, der mehrere dienstliche

    Er muss vielmehr diesen Umstand unverzüglich seinen Vorgesetzten melden, um sie in die Lage zu versetzen, das Ziel der Weisung - wenn möglich - auf andere Weise zu erreichen (vgl. BVerwGE 86, 18, 22).
  • BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89

    Antrag eines Berufssoldaten auf die Verlängerung einer bestehenden

    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungs- oder Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO; BVerwGE 73, 51 f.; 86, 25) [BVerwG 10.05.1988 - 2 WDB 6/87].
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